Visum für Schweiz – Deutsch lernen in Winterthur + Visum

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Deutschkurs und Visum für Schweiz

Wenn Sie in der Winterthur Deutsch lernen wollen, kann es sein, dass Sie ein Visum benötigen. Sollten Sie in einem sogenannten Schengenland wohnen, dann ist bis 90 Tage kein Visum für Winterthur notwendig. Erst wenn der Sprachkurs bei uns längere Zeit in Anspruch nimmt, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Deutschkurs und Visum für Schweiz

In diesem Fall benötigen Sie ein Schengenvisum

Mit einem Schengenvisum können Sie sich bis zu 90 Tage aufhalten. Dieses Visum ist natürlich nur notwendig, wenn Sie nicht in einem Schengenland wohnen. Zu den Ländern, die kein Visum benötigen gehören außerdem die Mitgliedsstaaten der EU und der Europäischen Assoziation (EFTA). Folgende Länder sind ebenfalls von einer Visumpflicht befreit:
– Australien
– Israel
– Kanada
– Neuseeland
– Singapur
– USA

Mit dem Schengenvisum oder ein Visum der Kategorie C ist die Einreise zwischen 90 Tage und 180 möglich. Sie können damit nicht nur einen Sprachkurs besuchen, sondern sich ganz normal als Tourist aufhalten. Ein Arbeitsaufenthalt ist mit dem Visum allerdings nicht verbunden. Falls Sie während dieser Zeit arbeiten möchten, ist eine Arbeitsgenehmigung notwendig.

Falls der Kurs länger als 90 Tage dauert

Sollten Sie bei uns einen längeren Kurs buchen, ist es notwendig, dass Sie ein Visum D besorgen. Dazu müssen Sie allerdings zunächst eine Genehmigung durch das Migrationsamt des jeweiligen Kantons einholen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihren Visum-Antrag:

– Füllen Sie den Antrag für das Schengenvisum sorgfältig aus. Ein Fehler kann zu einer Verzögerung der Bearbeitung und unnötigen Nachfragen führen.
– Sie benötigen selbstverständlich einen Reisepass für die Einreise in den Schengenraum. Dieser muss noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengenraum gültig sein.
– Der Reisepass muss noch zwei leere Seiten für Sichtvermerke des Zolls haben
– Vor der Einreise müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen. Die Mindestdeckungssumme muss dabei 30000 Franken betragen. Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Versicherungspolice bei.
– Die schweizer Behörden möchten sicherstellen, dass Sie während des Aufenthalts in der Schweiz selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Aus diesem Grund müssen Sie ein entsprechendes Vermögen nachweisen. Die Behörden verlangen mindestens 30000 Franken. Den Nachweis können Sie zum Beispiel mit entsprechenden Kontoauszügen oder anderen Bankunterlagen bringen. Falls Sie selbst keine so hohen Betrag besitzen, geben Sie eine Verpflichtungserklärung einer anderen Person ab.
– Sollten Sie in irgendeiner Weise ein Sponsoring erhalten, können Sie dieses anstelle der geforderten 30000 Franken einsetzen.
– Beim Besuch einer Schule oder Universität ist eine Immatrikulationsbescheinigung notwendig.

Beachten Sie die Bearbeitungszeiten

Immer wieder kommt es vor, dass der Unterrichtsbeginn verschoben werden muss, weil das Visum noch nicht vorliegt. Stellen Sie deshalb den Antrag rechtzeitig. Bei einem kurzfristigen Visum ist die Bearbeitungszeit kurz. Sie beträgt meist nur wenige Tage. Falls Sie allerdings länger in der Schweiz bleiben wollen, kann die Bearbeitungszeit mehrere Monate beantragen. Stellen Sie den Antrag für das Schengenvisum am besten mindesten drei Monate vor Unterrichtsbeginn.

Nutzen Sie unseren Service

Wir helfen Ihnen nicht nur beim Erlernen der deutschen Sprache. Wenn Sie ein Visum benötigen, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Fragen Sie einfach unsere freundlichen Mitarbeiter. Unser Service beginnt schon vor dem ersten Kurstag und begleitet Sie während Ihrer gesamten Ausbildung.

Deutsch lernen – Unsere Sprachkurse in Winterthur: